Kostenloser Aufnahmeantrag in die Sachverständigenliste
In unserem Video-Blog wollen wir Sachverständige listen, die gesetzes – und rechtsprechungskonform ihre Gutachten erstellen.
Sollten Sie zu der seltenen Spezies Sachverständige gehören, die Restwerte noch ohne die Restwertbörse ermitteln und Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ansatz bringen und gleichzeitig auch die Mehrwertsteuerproblematik korrekt beachten, so können sie sich kostenlos bei Unfallschaden.tv listen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns das nachfolgende Formular zusenden.
Wir werden Sie sodann schnellstmöglich geordnet nach Postleitzahlen in unsere Sachverständigenliste aufnehmen.
Hiermit erkläre ich, das ich als Sachverständiger für Kfz-Schäden bei der Feststellung des Wiederbeschaffungsaufwandes den Restwert nicht an einer Online -Börse ermittle.
Bei meiner Berechnung des Fahrzeugschadens setze ich grundsätzlich die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt an, soweit dies dem Geschädigten dient.
Ein merkantiler Minderwert wird meinerseits auch festgestellt, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist oder auch mehr als 100.000 km gelaufen hat, wenn hierfür Anhaltspunkte bestehen.
Die Mehrwertsteuerproblematik ist mir bekannt, ich setze daher die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge in meinem Gutachten korrekt fest.
Zur Vermeidung einer Interessenkollision bestätige ich, dass ich mit der Gegenseite, insbesondere mit der benannten Versicherung, nicht im Wege einer Kooperationsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung, Kraft derer ich an der Erstellung eines objektiven, neutralen Gutachtens gehindert bin, verbunden bin.
Sollte ich die vorgenannten Vorgaben nicht erfüllen, ist unfallschaden.tv jederzeit berechtigt mich aus der Liste zu streichen.