Onlineinkasso
Als Anwaltinkasso wird der Einzug von Forderungen durch eine dafür eingerichtete Anwaltspraxis und nicht durch ein gewerbliches Inkassounternehmen bezeichnet.
Ihre Vorteile
Anwaltinkasso ist kostengünstiger als das gewerbliche Inkasso.
Dies hat seinen Grund darin, dass die beim Anwalt anfallenden Kosten vom Schuldner zu tragen sind. Nur in dem Fall, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, stellt der Anwalt eine Pauschale in Rechnung.
Die Kosten eines Inkassounternehmens sind dagegen in der Regel nicht vollständig erstattungsfähig.
Anwaltinkasso ist zudem meist schneller als das gewerbliche Inkasso.
Wenn das Verfahren wider Erwarten gerichtlich anhängig gemacht werden muss, muss die Sache zeitaufwendig erst noch von dem gewerblichen Inkassounternehmen an einen Anwalt abgegeben werden.
Diese zeitliche Verzögerung gibt es beim Anwaltinkasso nicht, da „alles unter einem Dach“ bleibt.
Wenn die Forderung erfolgreich beigetrieben werden kann, entstehen für Sie keine Kosten
Wenn die Forderung nicht beigtrieben werden kann, stellen wir Ihnen lediglich eine Pauschale zuzüglich der von uns verauslagten Kosten für Gericht, Gerichtsvollzieher und sonstige Auslagen in Rechnung.
Wenn die Forderung nicht beigtrieben werden kann, stellen wir Ihnen lediglich eine Pauschale zuzüglich der von uns verauslagten Kosten für Gericht, Gerichtsvollzieher und sonstige Auslagen in Rechnung.
Im Falle der Erforderlichkeit eines gerichtlichen Verfahrens müssen wir allerdings von gesetzes wegen auch die gesetzlichen Gebühren berechnen.
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AGB / Vollmacht
Unsere Anwaltsinkasso AGB finden Sie hier.
Hier bitte unsere Vollmacht herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen.